Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1
Allen Rechtsgeschäften und Angeboten liegen nur unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Dies gilt auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte. Von unseren Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit; dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Mietbedingungen gelten sowohl für vorgefertigte Stände (Systemstände) als auch für individuell in Auftrag gegebene Stände (Designstände).
1.2
Die überlassenen Messestände (System- oder Designstände) werden grundsätzlich nur mietweise überlassen. Daher sind ausdrücklich alle gelieferten Teile lediglich vermietet, es sei denn im Angebot und/oder in der Auftragsbe-stätigung werden die Elemente ausdrücklich als Verkaufsteile ausgewiesen.
1.3
Angebote, die wir dem Kunden unterbreiten, dienen lediglich der Vertragsanbahnung und sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt worden. Der Vertragsschluss kommt dergestalt zustande, dass wir dem Kunden auf sein Angebot eine Auftragsbestätigung zukommen lassen.
1.4
Alle Vereinbarungen, Bestellungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Hat der Kunde bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn keine Auftragsbestätigung erhalten, so ist uns dies umgehend schriftlich mitzuteilen. Mit der Auftragsbestätigung übermitteln wir einen Aufbauplan und eine Aufstellung der bestellten Leistungen.
1.5
Wenn Montagen durch uns durchgeführt werden, so gelten für die Montageleistungen zusätzlich besondere Vereinbarungen.
2. Preise
2.1
Die Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart zuzüglich gesetzlicher MwSt. Alle Preise verstehen sich zur mietweisen Gestellung, soweit nicht anders vereinbart, für die jeweilige Messelaufzeit.
2.2
Nicht im Preis enthalten sind, sofern nichts anderes vereinbart, die messeseitigen Anschlusskosten, Kosten für Genehmigungsverfahren (z. B. Statik) sowie die Gebühren aller Art, die von Messegesellschaften, Speditionen, Abfertigungsorganen, Zollbehörden etc. erhoben werden.
2.3
Neue Belastungen der Mietsache, die durch Erhöhung der MwSt., Beförderungssteuer, Zölle, Ausfuhr-Abgaben, Überseefrachten oder ähnliche behördliche Maßnahmen oder Anordnungen nach Vertragsabschluss entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
2.4
Wir sind berechtigt, Erhöhungen unserer Einkaufspreise gegenüber dem Stand zum Vertragsabschluss dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen, soweit diese auf Änderungen gemäß Ziffer 2.3 beruhen.
2.5
Eine Preisanpassung kann jeder Vertragsteil nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss verlangen, wenn sich die Preise für das benötigte Material oder die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen insgesamt um mehr als 5 % verändert haben. Der Vertragsteil, der die Anpassung verlangt, hat die Voraussetzungen hierfür nachzuweisen.
2.6
Bei Systemständen werden Planänderungen nach der dritten Änderung mit einer Pauschale von EUR 25,00 zzgl. MwSt. je Änderung berechnet. Ab dem Aufbaubeginn werden Änderungen am Standlayout bei System- und Designständen nur unter Vorbehalt der Durchführbarkeit und mit zusätzlichen Kosten (Stundensatz EUR 45,00 zzgl. Material zzgl. MwSt.) ausgeführt.
3. Lieferzeit und Lieferverzug
3.1
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Dazu gehört der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen des Kunden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
3.2
Wird unsere Lieferung durch einen unabwendbaren, von uns nicht zu vertretenden Zustand verzögert oder unmöglich gemacht, sind wir für die Dauer der Behinderung und Nachwirkungen von der Lieferung entbunden. Entschädigungsansprüche sind gegen uns ausgeschlossen. Beide Parteien sind berechtigt, bei einer derartigen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung, welche länger als 4 Wochen dauert, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3
Wir sind nicht verantwortlich für Lieferverzögerungen, die durch staatliche Beschränkung der Einfuhr, wie Devisenbewirtschaftungen usw. hervorgerufen werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4.2
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprü-che rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insofern befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Zurückbehaltungsrechts – insbesondere des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts im Sinne von § 369 HGB – ist ausgeschlossen.
4.3
Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und erfüllungshalber in Zahlung. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bis zur Einlösung des Wechsels bleibt der Zahlungsanspruch bestehen.
4.4
Treten beim Kunden Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit entfallen lassen, sind wir berechtigt, die Zahlung sämtlicher noch offener, bereits fälliger Forderungen sofort zu verlangen und, sofern eine entsprechende Zahlung trotzt Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist unterbleibt, von dem Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Gegenstände zurückzunehmen.
4.5
Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenser-satz statt der Leistung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere wegen Verzögerung der Leistung, bleibt hiervon unberührt.
5. Sicherheitsvorkehrungen/Verpflichtungen des Kunden
5.1
Kabinen und abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchssicher. Die Schließmechanismen dienen allein als Sichtschutz. Es wird daher dringend die Bestellung einer Standbewachung empfohlen. Es wird dem Kunden zudem dringend empfohlen, sowohl die vollständige Mietsache als auch Ausstellungsstücke oder ähnliches in geeigneter Weise zu versichern (Wert ca. EUR 500,00 je m² - Standbau). Wir haften nicht für am Stand hinterlassene Gegenstände.
5.2
Werden vom Kunden Materialien oder Unterlagen zur Herstellung des Vertragsgegenstandes übergeben, so übernimmt der Kunde die Gewähr, dass auch durch die Herstellung und Lieferung von nach seinen Unterlagen aus-geführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wir sind nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Herstellung und Lieferung ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, uns von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und für alle Schäden aufzukommen, die aus der Verletzung von Schutzrech-ten erwachsen.
5.3
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Standbegrenzungswände zu bestellen. Es ist nicht erlaubt, Rückwände vom Standnachbarn zu eigenen Begrenzungszwecken zu nutzen.
6. Einlagerung
Grundsätzlich werden keine Gegenstände des Kunden für diesen eingelagert. Sofern eine Einlagerung im Einzelfall gewünscht ist, setzt dies voraus, dass ein entsprechender Einlagerungsschein ausgestellt wurde. Für die eingelagerten Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
7. Regelung für Mietverträge
7.1
Das Mietgut wird ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum überlassen. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen. Die Untervermietung ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet.
7.2
Der Zustand und die Vollzähligkeit des Mietguts sind vom Kunden beim Empfang zu prüfen. § 377 HGB gilt insoweit entsprechend. Über die Übergabe (Abnahme) wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Die Abnahme erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch bis spätestens 18.00 Uhr am Tag vor der Eröffnung der Messe. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Gesamtleistung nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
7.3
Da es sich beim Mietgut um gebrauchte Sachen handelt, begründen normale Gebrauchsspuren keinen Nachbesserungs-, Ersatz- und Rücknahme-anspruch. Dies gilt auch für materialtypische Farb- und Oberfl ächenabweichungen.
7.4
Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung geht von uns auf den Mieter über, wenn das Mietgut übergeben wurde. Verlust und Beschädigungen am Mietgut sind vom Kunden unverzüglich an uns zu melden, um gemeinsame Maßnahmen zur Schadensminderung-/Beseitigung abzustimmen. Die Gefahrtragung des Kunden endet mit der Rückgabe an uns.
7.5
Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Verluste und Schäden am Mietgut in der Zeit, in der sich das Mietgut in seiner Obhut befindet. Er leistet Ersatz für alle notwendigen Aufwendungen für Herstellung/Reparatur des Mietgutes, maximal bis zu dessen Wert bei der Übergabe an den Kunden. Wir empfehlen dem Kunden, das Mietgut gegen Verlust, Beschädigung und Vandalismus auf seine Kosten zu versichern. Der Versicherungswert des Mietguts wird von uns auf Wunsch mitgeteilt. Beschädigte Systemwände werden zum Stückpreis von EUR 50,00 zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
7.6
Das Mietverhältnis endet mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung (Messe) und der Abbau beginnt unmittelbar mit dem Ende, sofern nichts anderes vereinbart ist. Am Mietstand hinterlassene Gegenstände werden ohne Wer-tersatz entsorgt.
7.7
Dem Kunden obliegt die Obhut- und Aufsichtspflicht bezüglich des gesamten Mietgegenstandes ab Übergabe bis 2 Stunden nach Messende. Verletzt der Kunde die Obhut- und Aufsichtspflicht, hat er uns den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
7.8
Für die in der Grundausstattung enthaltenen Gegenstände, die der Kunde im Einzelfall nicht benötigt, wird keine anteilige Mietrückzahlung geleistet. Diese Gegenstände können auch nicht getauscht oder gegen andere Leistungen aufgerechnet werden.
8. Haftungsbegrenzung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden wird – vorbehaltlich Satz 3 – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Für fahrlässig verursachte sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, haften wir ebenfalls, allerdings beschränkt auf die vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungsregelungen gelten sowohl für gesetzliche wie auch vertragliche Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aufgrund von Gewährleistungsvorschriften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
9. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
9.1
Die Entwurfsunterlagen, die Planungs-, Zeichnungs-, Fertigungs- und Montageunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt ohne unsere Zustimmung die sich daraus ergebenden Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Er ist auch nicht berechtigt, daraus Nachbauten zu erstellen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
9.2
Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 9.1 enthaltenen Verpflichtungen, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des zwischen den Parteien vereinbarten Mietentgelts für das betroffene Mietgut, mindestens EUR 5.000,00, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, bleiben unberührt.
9.3
Auch nach Zahlung des vereinbarten Entgelts verbleiben uns die Urheberrechte an den in Ziffer 9.1 genannten Unterlagen und an den von uns hergestellten Werken.
9.4
Wir sind berechtigt, unseren Firmennamen in angemessener Größe an den von uns oder nach den Plänen des Kunden hergestellten Gegenständen, insbesondere Messeständen anzubringen. Wir sind zudem berechtigt, kostenlos und ohne gesonderte Zustimmung des Kunden Bildmaterial der gelieferten Leistungen zu veröffentlichen bzw. für Werbezwecke zu nutzen.
10. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1
Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist München.
11.2
Für Kunden mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt folgende Regelung: Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird München als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind berechtigt, den Kunden wahlweise auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen. Für Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, des EuGVÜ oder des Luganer Abkommens gilt folgende Regelung: Sofern der Kunde gewerblich tätig ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind berechtigt, den Kunden wahlweise auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen. Für Kunden, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, des EuGVÜ oder des Luganer Abkommens haben, gilt folgende Regelung: Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, deren Wert nicht EUR 100.000,00 übersteigt, werden im Wege eines Schiedsverfahrens im Wege der Euroarbitration des europäischen Netzwerkes REAM entschieden. Als Schiedszentrum wird das Schiedsgericht der Italienischen Handelskammer München vereinbart. Ort des Schiedsverfahrens ist München. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch. Über die Streitigkeit entscheidet endgültig ein Einzelschiedsrichter nach Billigkeitsgrundsätzen. Die Parteien verpfl ichten sich, den Schiedsspruch in jedem Fall auszuführen. Soweit der Wert der Streitigkeit EUR 100.000,00 übersteigt, unterwerfen sich die Parteien der Schiedsgerichtsbarkeit des Schiedsgerichts der Italienischen Handelskammer München unter Anwendung von dessen Schiedsordnung. Ort des Schiedsverfahrens ist München. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch. Über die Streitigkeit entscheidet endgültig ein Einzelschiedsrichter. Die Parteien verpflichten sich, den Schiedsspruch in jedem Fall auszuführen.
11.3
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Wiener Kaufrechtskonvention 1980 (CISG), auch wenn der Kunde seinen Firmensitz oder seinen Wohnsitz im Ausland hat.
11.4
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt.
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